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Kinder machen zusammen Hausaufgaben | © chalabala - Fotolia

Caritas Mittagsbetreuung
in Holzkichen

Mittagsbetreuung Holzkirchen

Es gibt zwei Betreuungszeiten für die Mittagsbetreuung: 
 
Kurze Betreuung:  Montag bis Freitag:  11:30 bis 14:00 Uhr

Die Schulkinder können ab Unterrichtsende bis 14:00 Uhr kommen. Diese Zeitspanne dient sowohl der freien oder angeleiteten Beschäftigung mit Bewegung und Spiel als auch der Ruhe und Erholung.

Lange Betreuung: Montag bis Freitag: 11:30 bis 15:30 Uhr

Die Schulkinder kommen zu Fuß oder mit dem Schulbus nach dem Unterrichtsende.
Neben der Möglichkeit zu diversen Freizeitbeschäftigungen können auch die Hausaufgaben erledigt werden.

Auf Wunsch kann man auch warmes Mittagessen buchen.
Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit Ferienbetreuungstage zu buchen.

Gebührenordnung und Elternbeiträge für das Schuljahr 2021/22 Caritas Mittagsbetreuung Holzkirchen

Der vom Träger festgelegte Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung (insbesondere der Personalkosten). Der Elternbeitrag ist auch während der Schließzeiten, insbesondere im Monat August, bei vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kindes, kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeit und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung zu bezahlen. Der Elternbeitrag ist monatlich zu bezahlen. Zahlungsbeginn ist der Monat der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung. Der Elternbeitrag wird grundsätzlich mittels SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto eingezogen. Von den Banken erhobene Gebühren für Rückbuchungen gehen zu Lasten der Eltern. Der Elternbeitrag wird in zehn monatlichen Beiträgen erhoben.


Der Elternbeitrag ist darüber hinaus weiterhin zu entrichten bei behördlichen Betretungs- und/oder Betreuungsverboten für Kinder, insbesondere im Falle folgender Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):


  • §28 Schutzmaßnahmen, Abs. 1
  • §20 Schutzimpfungen, Abs. 9
  • §34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflicht, Aufgaben des Gesundheitsamtes, Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3


wenn und soweit diese nicht durch die Einrichtung zu vertreten sind. Soweit Dritte (z.B. Staat, Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner.


Umbuchungen sind zweimal pro Jahr möglich. Veränderungen können für den 01. Oktober und für den 01. März vorgenommen werden. Die gewünschten Änderungen müssen zum 20.09. oder 15.02. bei der Einrichtungsleitung vorliegen.

Die Änderung zum Oktober ist kostenlos. Für jede weitere Änderung im Vertragsverhältnis wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.


Zusätzliche Beiträge


  • Essenspauschale: Der Betrag für das Mittagessen und die Getränke wird in zehn monatlichen Beiträgen mit dem Beitrag zum Monatsanfang eingezogen. In der Essenspauschale ist eine Verwaltungsgebühr einberechnet.
  • Spielgeld: Das Spielgeld wird monatlich berechnet und mit dem Beitrag eingezogen.
  • Verwaltungsgebühr: Die Buchungsgebühr wird einmal pro Schuljahr im Oktober des jeweiligen Kindergartenjahres eingezogen
  • Umbuchungsgebühr: Falls während des laufenden Kindergartenjahres Umbuchungen gewünscht sind, werden die dafür anfallenden Gebühren im Folgemonat eingezogen.
  • kurzfristige Höherbuchungen: Es ist möglich Kinder in Ausnahmefällen kurzfristig gegen Gebühr höher zubuchen. Dies bedeutet, dass an dem betreffenden Tag die Buchungszeit halbstundenweise erhöht werden kann. Zur Bestätigung der Höherbuchung und Zahlung werden wir Ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Unterschrift vorlegen. Die Gesamtrechnungssumme wird vierteljährlich per Bankeinzug abgebucht. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und persönlich über die einmalige höhere Buchung. Die Regelung tritt ebenso in Kraft, wenn Kinder ohne Rücksprache zu spät abgeholt werden.


Essenspauschale:

5 Tage/Woche: 94,00 €

4 Tage/Woche: 74,00 €

3 Tage/Woche: 56,00 €

2 Tage/Woche: 37,00 €

1 Tag/Woche: 20,00 €


Getränkegeld:

2 - 3 Tage /Woche: 6,00 €

4 - 5 Tage / Woche: 9,00 €


Zusätzliche Kosten:

jährliche Verwaltungsgebühr (Abbuchung im Oktober): 12,00 €

Aufnahmegebühr: 30,00 €

Vertragsänderungen: 30,00 €

Umbuchungsgebühr Essen: 15,00 €


kurzfristige Höherbuchungen:

pro angefangene 1/2 h

innerhalb der Öffnungszeiten: 10,00 €

außerhalb der Öffnungszeiten: 20,00 €

Elternbeiträge Caritas Mittagsbetreuung Holzkirchen bis 14:00 Uhr für das Schuljahr 2021/2022


Buchungszeitkategorie2 - 3 Tage / Woche4 - 5 Tage / Woche
Elternbeitrag80 €96 €
Spielgeld3,504 €

Elternbeiträge Caritas Mittagsbetreuung Holzkirchen bis 14:00 Uhr mit warmen Essen für das Schuljahr 2021/2022


Buchungszeitkategorie2 - 3 Tage / Woche4 - 5 Tage / Woche
Elternbeitrag83 €98 €
Spielgeld3,504 €

Elternbeiträge Caritas Mittagsbetreuung Holzkirchen bis 15:30 Uhr für das Schuljahr 2021/2022


Buchungszeitkategorie2 - 3 Tage / Woche4 - 5 Tage / Woche
Elternbeitrag116 €128 €
Spielgeld5 €5,50
Elternbeiträge Caritas Mittagsbetreuung Holzkirchen bis 14:00 Uhr für das Schuljahr 2021/2022
Elternbeiträge Caritas Mittagsbetreuung Holzkirchen bis 14:00 Uhr mit warmen Essen für das Schuljahr 2021/2022
Elternbeiträge Caritas Mittagsbetreuung Holzkirchen bis 15:30 Uhr für das Schuljahr 2021/2022

Downloads

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Anmeldebogen für die Mittagsbetreuung
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Anmeldung

Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung ist jederzeit möglich.

Dazu bitte das Anmeldeformular unter Downloads ausgefüllt zurück an das Kinderhaus.

Anfrage & Terminvereinbarung

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.

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